30.09.2011
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Thema

Shopping im Internet lohnt sich

Ein Artikel von Kathi

Getrost online Shoppen - das Recht ist auf ihrer Seite

Die Meinung ist bei einigen Kunden zwiespältig. Den Einkauf lieber außerhalb des Internets tätigen oder doch mal im Onlineshop umsehen? Günstiger ist es auf alle Fälle im World Wide Web. Die Betriebskosten einiger Unternehmen fallen weg, die Ware wird in großen Mengen gekauft - so fällt der Preis für den Endkunden. Doch der Kunde hat einige Rechte beim Kauf! Es sollte aber immer generell darauf geachtet werden, dass der Wohnsitz des Unternehmens in Deutschland ist. So ist es später einfacher, sein Recht durchzusetzen. Das Fernabsatzgesetz tritt immer dann in Kraft, wenn ein Fernkommunikationsmittel eingesetzt wird. Dazu zählen unter anderem Kataloge, Telefonanrufe und E-Mail. Also immer dann, wenn keine gleichzeitige Anwesenheit beider Vertragspartner erfüllt wird. Somit hat man bei einem Interneteinkauf immer ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Sie wird beim Onlinekauf erst nach Erhalt der Waren wirksam und ist 14 Tage lang gültig. Die Belehrung wird nach dem Kauf in Form einer E-Mail zugesandt. In einigen Shops ist sie auch auf der Homepage zu finden.

Das Widerrufs- und Rückgaberecht tritt in folgenden Fällen nicht in Kraft:

- Kundenspezifisch angefertigte Waren - Waren, die schnell verderben können oder das Haltbarkeitsdatum überschritten worden wäre - bei Wett- und Lotteriedienstleistungen - bei Lieferung von Frischwaren (unter anderem Blumen) - bei Lieferung von Illustrierten, Zeitungen oder Zeitschriften - bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen, sowie Software, nachdem sie entsiegelt wurden - in Versteigerungen geschlossenen Verträgen (§ 156 BGB)

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Recht, Lieferung, Ware, Den Einkauf,

Kommentare

Diskussion zu diesem Beitrag
Die neuesten Beiträge:
Marcin schrieb am 21:54 Uhr 30.11.2011

Mal wieder absolut toll, dieser Beitrag von euch :) Aber ist man ja gewohnt

Ceylan schrieb am 19:04 Uhr 29.10.2011

Wenn morgen das Wetter nicht so wird, wie ich es mir wünsche, bleib ich im Bett!

Elsbeth schrieb am 08:15 Uhr 02.10.2011

Schließe mich ganz deiner Meinung an. Hätte es nich besser ausdrücken können!

 
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